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Handlungsorientierter Unterricht: Offene Schulen

Die Öffnung der Schule


Die „Öffnung der Schule“ will Meyer in dreierlei Hinsichten verstanden wissen. Zum einen soll dies bedeuten, dass die Schule die Selbsttätigkeit ihrer Schüler ermöglicht, sich also sozusagen für deren Selbstständigkeit öffnet. Zum zweiten soll darunter die Öffnung des Unterrichts verstanden werden, also eine Abkehr vom fachlich gegliederten Unterricht und eine Zuwendung zum fächerübergreifenden Arbeiten und der projektorientierten Gestaltung des Unterrichts. Zum dritten bedeutet die „Öffnung der Schule“ eine stärkere Einbeziehung des schulischen Umfeldes. Hiermit meint Meyer jedoch nicht nur das Erkunden dieses Umfeldes durch die Schüler, beispielsweise in Form einer Exkursion, sondern im Gegensatz dazu auch die Aufwertung des Unterrichts innerhalb der Schule durch schulfremde Personen wie solche des öffentlichen Lebens, jedoch auch Eltern oder Ehemalige (vgl. Meyer 1987b, 420).


Handlungsorientierter Unterricht - Selbsttätiges Handeln

Anregung zum selbsttätigen Handeln




Meyer bemerkt, dass der kindliche Wille zur Selbstständigkeit bereits lange vor Schuleintritt entsteht. In der Schule jedoch beschneidet der Lehrer diese Selbstständigkeit regelmäßig, da die Interessenlage der Schüler bzw. deren frei gewählte Beschäftigungen mit den Ansichten des Lehrers zu Nutzen und Wichtigkeit bestimmter Tätigkeiten und Lerninhalte selten übereinstimmen. Hierin liegt der Widerspruch: Um den Schülern Selbstständigkeit zu ermöglichen, indem sie seiner Meinung nach dafür wichtige Dinge lernen, zwingt der Lehrer sie zur Beschäftigung mit diesen Dingen und missachtet ihre eigenen Interessen. 

Die einzige Lösung dieses Widerspruchs sieht Meyer in der Vermittlung von Methodenkompetenz, um die Schüler zum selbstständigen Lernen zu befähigen. Sie Schüler sollen möglichst wenig präsentiert bekommen, dafür aber umso mehr selbst entdecken, ausprobieren, planen etc. (vgl. Meyer 2002, 316). Er betrachtet es als Tatsache, dass Schüler ohne Selbsttätigkeit keine Selbstständigkeit erlangen können, nicht zum „handelnden Subjekt“ werden können. Die Aufgabe des Lehrers besteht deshalb darin, die notwendigen Voraussetzungen für die Selbsttätigkeit der Schüler zu schaffen, und zwar, indem sie immer wieder Unterrichtssituationen schaffen, die den Schüler zur selbstständigen Auseinandersetzung mit dem Thema, dem Problem oder der Sachlage anregen. Meyer nennt an dieser Stelle einige Unterrichtssituationen, in denen die Schüler selbsttätig sein können und gleichzeitig die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu reflektieren, beispielsweise bei der Arbeit in Gruppen, durch die Dokumentation ihres eigenen Lernweges und ihrer Erfolge bzw. Schwierigkeiten, aber auch wenn sie mit dem Lehrer über das anzustrebende Ergebnis bzw. Produkt verhandeln können.