Anregung zum selbsttätigen Handeln
Meyer bemerkt,
dass der kindliche Wille zur Selbstständigkeit bereits lange vor
Schuleintritt entsteht. In der Schule jedoch beschneidet der Lehrer
diese Selbstständigkeit regelmäßig, da die Interessenlage der
Schüler bzw. deren frei gewählte Beschäftigungen mit den Ansichten
des Lehrers zu Nutzen und Wichtigkeit bestimmter Tätigkeiten und
Lerninhalte selten übereinstimmen. Hierin liegt der Widerspruch: Um
den Schülern Selbstständigkeit zu ermöglichen, indem sie seiner
Meinung nach dafür wichtige Dinge lernen, zwingt der Lehrer sie zur
Beschäftigung mit diesen Dingen und missachtet ihre eigenen
Interessen.
Die einzige Lösung dieses Widerspruchs sieht Meyer in
der Vermittlung von Methodenkompetenz, um die Schüler zum
selbstständigen Lernen zu befähigen. Sie Schüler sollen möglichst
wenig präsentiert bekommen, dafür aber umso mehr selbst entdecken,
ausprobieren, planen etc. (vgl. Meyer 2002, 316). Er betrachtet es
als Tatsache, dass Schüler ohne Selbsttätigkeit keine
Selbstständigkeit erlangen können, nicht zum „handelnden Subjekt“
werden können. Die Aufgabe des Lehrers besteht deshalb darin, die
notwendigen Voraussetzungen für die Selbsttätigkeit der Schüler zu
schaffen, und zwar, indem sie immer wieder Unterrichtssituationen
schaffen, die den Schüler zur selbstständigen Auseinandersetzung
mit dem Thema, dem Problem oder der Sachlage anregen. Meyer nennt an
dieser Stelle einige Unterrichtssituationen, in denen die Schüler
selbsttätig sein können und gleichzeitig die Möglichkeit haben,
ihr Handeln zu reflektieren, beispielsweise bei der Arbeit in
Gruppen, durch die Dokumentation ihres eigenen Lernweges und ihrer
Erfolge bzw. Schwierigkeiten, aber auch wenn sie mit dem Lehrer über
das anzustrebende Ergebnis bzw. Produkt verhandeln können.
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